Sichere Digitale Identitäten in der „Brieftasche“?

Zusammenfassung

Die am 30. April 2024 im Amtsblatt der EU verkündete eIDAS-Änderungsverordnung (VO 1183/2024) zieht einen neuen, unionsweiten Rechtsrahmen für digitale Identitäten. Nunmehr geht es zunächst darum sicherzustellen, dass die anvisierten Lösungen, insbesondere die noch zu behandelnden „EU Digital Identity Wallets“ (EUDI-Wallets), so ausgestaltet werden, dass sie den Bedürfnissen und Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechen und konkrete Vorteile gegenüber anderen Ansätzen bieten. Denn nur dann ist damit zu rechnen, dass sie von Einzelpersonen und anderen Interessenträgern in dem vom EU-Gesetzgeber vorgesehenen Umfang nachgefragt werden. Bevor diese Fragen näher erläutert und einige der bereits laufenden und erfolgversprechenden Initiativen auf EU- und nationaler Ebene, eIDAS kompatible Ansätze zu entwickeln, vorgestellt werden, soll kurz auf die ursprüngliche eIDAS-VO (VO 910/2014), ihre Evaluierung und sich daran anschließende Novellierung und die speziell für ihre Umsetzung entwickelte Toolbox, das Architecture and Reference Framework (ARF), eingegangen werden.

Publikation
VM Verwaltung & Management 2024 - Heft 5